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   VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866   

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VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866 (https://dejure.org/2020,24309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2020 - 3 B 18.866 (https://dejure.org/2020,24309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - 3 B 18.866 (https://dejure.org/2020,24309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBeamtVG Art. 18 S. 1 Nr. 1, Nr. 2; VwGO § 101
    Neufestsetzung von Versorgungsbezügen unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten vor dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst

  • rewis.io

    Neufestsetzung von Versorgungsbezügen unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten vor dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.12.2011 - 2 B 103.11

    Ruhegehaltfähigkeit; vordienstliche Tätigkeit, die zur Ernennung geführt hat;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass unter Ernennung im Sinne des Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG die Ernennung unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe (nicht in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf) zu verstehen ist und eine Tätigkeit nur dann (kausal) "zur Ernennung geführt hat", wenn zwischen der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Vordienstzeit und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ein innerer zeitlicher und funktioneller Zusammenhang besteht (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2011 - 2 B 103.11 - juris Rn. 8 f. zum nahezu wortgleichen § 10 Satz 1 BeamtVG; U.v. 19.2.1998 - 2 C 12.97 - juris Rn. 12, 20 m.w.N.; vgl. Nr. 18.1.7 Satz 1 BayVV-Versorgung).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit die spätere Dienstausübung als Beamter entweder ermöglicht oder doch erleichtert und verbessert hat (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2011 a.a.O. Rn. 8; BayVGH, B.v. 14.9.2017 - 3 ZB 16.987 - juris Rn. 5; B.v. 28.1.2015 - 3 ZB 13.1714 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 11.05.1998 - 3 ZB 98.642
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866
    Fähigkeiten und Erfahrungen, die in einem dem Vorbereitungsdienst vorangegangenen privatrechtlichen Arbeitsverhältnis erworben worden sind, treten demgegenüber regelmäßig zurück und haben für die spätere Beamtenernennung nicht mehr die für die Anrechnung gemäß Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG erforderliche Bedeutung (vgl. bereits BayVGH, U.v. 6.11.1991 - 3 B 91.1375 - UA S. 4 f. - nicht veröffentlicht; B.v. 11.5.1998 - 3 ZB 98.642 - juris Rn. 19; Kazmaier in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht, Art. 18 BayBeamtVG Rn. 39; Nr. 18.1.7.2 Satz 2 BayVV-Versorgung).

    Dies ist jedoch anders zu bewerten, wenn - wie hier - die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in erster Linie Angestellten oder Arbeitern vorbehalten war oder nur wegen einer solchen Tätigkeit erfolgte (BayVGH, U.v. 6.11.1991 a.a.O. UA S. 5; B.v. 11.5.1998 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97

    Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass unter Ernennung im Sinne des Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG die Ernennung unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe (nicht in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf) zu verstehen ist und eine Tätigkeit nur dann (kausal) "zur Ernennung geführt hat", wenn zwischen der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Vordienstzeit und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ein innerer zeitlicher und funktioneller Zusammenhang besteht (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2011 - 2 B 103.11 - juris Rn. 8 f. zum nahezu wortgleichen § 10 Satz 1 BeamtVG; U.v. 19.2.1998 - 2 C 12.97 - juris Rn. 12, 20 m.w.N.; vgl. Nr. 18.1.7 Satz 1 BayVV-Versorgung).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2008 - 4 S 444/06

    Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren aufeinanderfolgenden

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866
    Damit war die Vortätigkeit gewissermaßen eine Bedingung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst, der ihr nur deshalb offenstand, weil sie als Angestellte über bestimmte Vorerfahrungen verfügte (vgl. HessVGH, U.v. 6.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 88/08 - juris Rn. 44; VGH BW, U.v. 28.1.2008 - 4 S 444/06 - juris Rn. 27.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 88/08

    Beantragung von Altersteilzeit ist keine Vermögensdisposition i.S.d. § 48 VwVfG;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866
    Damit war die Vortätigkeit gewissermaßen eine Bedingung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst, der ihr nur deshalb offenstand, weil sie als Angestellte über bestimmte Vorerfahrungen verfügte (vgl. HessVGH, U.v. 6.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 88/08 - juris Rn. 44; VGH BW, U.v. 28.1.2008 - 4 S 444/06 - juris Rn. 27.).
  • VGH Hessen, 06.11.1996 - 1 UE 327/95

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - zur Anerkennung von Angestelltenzeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866
    Damit war die Vortätigkeit gewissermaßen eine Bedingung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst, der ihr nur deshalb offenstand, weil sie als Angestellte über bestimmte Vorerfahrungen verfügte (vgl. HessVGH, U.v. 6.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 88/08 - juris Rn. 44; VGH BW, U.v. 28.1.2008 - 4 S 444/06 - juris Rn. 27.).
  • VGH Bayern, 14.09.2017 - 3 ZB 16.987

    Maßstab für die Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866
    Dies ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit die spätere Dienstausübung als Beamter entweder ermöglicht oder doch erleichtert und verbessert hat (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2011 a.a.O. Rn. 8; BayVGH, B.v. 14.9.2017 - 3 ZB 16.987 - juris Rn. 5; B.v. 28.1.2015 - 3 ZB 13.1714 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 28.01.2015 - 3 ZB 13.1714

    Studiendirektor (A15); Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren nachfolgenden

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866
    Dies ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit die spätere Dienstausübung als Beamter entweder ermöglicht oder doch erleichtert und verbessert hat (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2011 a.a.O. Rn. 8; BayVGH, B.v. 14.9.2017 - 3 ZB 16.987 - juris Rn. 5; B.v. 28.1.2015 - 3 ZB 13.1714 - juris Rn. 9).
  • VG Hamburg, 25.05.2023 - 20 K 4093/19
    Folgt die Ernennung im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 HmbBeamtVG auf einen entsprechenden Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Ernennung im Wesentlichen auf dem Vorbereitungsdienst und der abschließenden Prüfung beruht (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 2.5.2022, 2 LA 414/18, juris Rn. 7; VGH München, Urt. v. 27.7.2020, 3 B 18.866, juris Rn. 15; OVG Münster, Urt. v. 9.5.2011, 1 A 88/08, juris Rn. 43; VGH Mannheim, Urt. v. 6.11.1996, 1 UE 327/95, juris Rn. 23; VG Minden, Urt. v. 21.5.2003, 4 K 1766/02, juris Rn. 22).

    Wegen der oben genannten Bedeutung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung könnte die Vortätigkeit des Klägers dann im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 HmbBeamtVG zur Ernennung geführt haben, wenn sie zuvor eine Bedingung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst dargestellt und so mittelbar die spätere Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ermöglicht hätte (vgl. VGH München, Urt. v. 27.7.2020, 3 B 18.866, juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.3.2012, 5 LB 198/10, juris Rn. 57; OVG Münster, Urt. v. 9.5.2011, 1 A 88/08, juris Rn. 44; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 18.4.2018, B 5 K 17.69, juris Rn. 33).

    Ein Beispiel, in dem Vortätigkeiten vor einem anschließenden Vorbereitungsdienst als ruhegehaltfähig anerkannt wurden, findet sich in der oben bereits wiedergegebenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München im Verfahren 3 B 18.866.

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.05.2022 - 2 LA 414/18

    Ruhegehaltswirksame Anerkennung einer Vortätigkeit als Justizangestellter

    Sie - die Vordienstzeiten - sind - weil sie die für die Anrechnung nach § 10 BeamtVG erforderliche Bedeutung nicht haben - somit nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 2 B 103.11 -, juris, Rn. 10; VGH München, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 3 ZB 98.642 -, juris, Rn. 19 und Urteil vom 27. Juli 2020 - 3 B 18.866 -, juris, Rn. 13 ff. m. w. N. zu Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG; OVG Münster, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Ls 1 und Rn. 41 ff.).

    Dies könnte allenfalls dann der Fall sein, wenn die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nach laufbahnrechtlichen Bestimmungen von einer solchen Vordienstzeit abhängig war oder wegen der ständigen Praxis des Dienstherrn nur solche Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst übernommen worden sind, die zuvor in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt waren bzw. dies Bedingung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst war oder wenn der Vorbereitungsdienst wegen der Vordienstzeit gekürzt wurde (vgl. dazu nur: VGH München, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 3 ZB 98.642 -, juris, Rn. 19 und Urteil vom 27. Juli 2020 - 3 B 18.866 -, juris, Rn. 15 f. m. w. N. zu Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG; OVG Münster, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Rn. 44).

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